Taxonomie-Berichterstattung: Delegierte Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Am 08.01.2026 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 zur Taxonomie-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ändert verschiedene Regelungen zur Berichterstattung über ökologisch nachhaltige Tätigkeiten.

Die neue Delegierte Verordnung wurde durch die EU-Kommission am 04.07.2025 angenommen und umfasst Änderungen der drei bestehenden delegierten Verordnungen zur Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852):

  • Delegierte Verordnung zur Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178),
  • Delegierte Verordnung Klima (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139) und
  • Delegierte Verordnung Umwelt (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486).

Die neue Delegierte Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Sie gilt ab dem 01.01.2026. Für Geschäftsjahre, die zwischen dem 01.01. und dem 31.12.2025 beginnen, können Unternehmen jedoch die Delegierten Verordnungen (EU) 2021/2178, (EU) 2021/2139 und (EU) 2023/2486 in der am 31.12.2025 jeweils geltenden Fassung anwenden.

Zu den Regelungen der neuen Delegierten Verordnung hatte die EU-Kommission am 18.12.2025 den Entwurf von FAQs veröffentlicht.

Die Fachgremien des IDW werden sich mit den neuen Regelungen im Detail auseinandersetzen.

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