IDW zur Konsultation von zwei delegierten Verordnungen zur Taxonomie-Verordnung
Das IDW hat mit Schreiben vom 14.04.2026 zu der Konsultation der EU-Kommission hinsichtlich der Entwürfe von zwei delegierten Verordnungen zur Änderung der delegierten Verordnungen zur Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) Stellung genommen.
Das IDW begrüßt die Bemühungen der EU-Kommission, den Bürokratieaufwand für Unternehmen im Zusammenhang mit der Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung zu reduzieren. Die Unternehmen benötigen für die Umsetzung der der geplanten Änderungen jedoch ausreichend Zeit. Das IDW regt daher an, dass die Anwendung der neuen Regelungen frühestens für Berichtsjahre 2027 verpflichtend werden soll.
Weiterhin sollte die Überarbeitung der Rechtsakte dazu genutzt werden, grundlegende Prinzipien in die Taxonomie-Berichterstattung zu integrieren. Außerdem weist das IDW auf zahlreiche nicht definierte Rechtsbegriffe in den delegierten Verordnungen zur Taxonomie-Verordnung hin und fordert entsprechende Klarstellungen.
Zum Hintergrund: Die Europäische Kommission hat am 17.03.2026 die Entwürfe von zwei delegierten Verordnungen zur Konsultation gestellt. Die Entwürfe enthalten Änderungen zu zwei der drei bestehenden Delegierten Verordnungen zur Taxonomie-Verordnung:
Diese beiden delegierten Verordnungen und die dritte delegierte Verordnung zur Taxonomie-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178) wurden zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 geändert, die am 08.01.2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde.