ESRS: IDW Stellungnahme zur Konsultation der EFRAG

Das IDW hat sich am 29.09.2025 an der öffentlichen Konsultation der EFRAG zum überarbeiteten ersten Satz der ESRS beteiligt. Die Eingabe des IDW wurde darüber hinaus mit Schreiben vom 29.09.2025 Kommissarin Albuquerque zur Kenntnis gebracht.

Das IDW begrüßt die Bemühungen der EFRAG zur Vereinfachung des ersten Satzes der ESRS und weist unter anderem auf Folgendes hin:

  • Auch wenn das IDW die meisten neuen Erleichterungen begrüßt, darunter das „undue cost or effort“ Prinzip, wird um Klarstellung von deren Zusammenspiel gebeten.
  • Das IDW begrüßt ausdrücklich die neuen Regelungen zur Berücksichtigung von mitigierenden oder verhindernden Maßnahmen, da diese bestehende Auslegungsunsicherheiten verringern.
  • Auch wenn die Bemühungen zur Steigerung der Interoperabilität mit den ISSB Standards erkennbar sind, sieht das IDW hier noch deutliches Verbesserungspotential.

Zum Hintergrund: Im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets wurde EFRAG mit der Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS beauftragt. Zunächst hat EFRAG am 08.04.2025 öffentlich zu Eingaben für die Überarbeitung aufgerufen. Das IDW hat sich an diesem öffentlichen Aufruf mit einer Eingabe vom 06.05.2025 beteiligt. Am 31.07.2025 hat die EFRAG den überarbeiteten ersten Satz der ESRS mit Frist bis zum 29.09.025 zur öffentlichen Konsultation gestellt.

Im weiteren Prozess ist vorgesehen, dass die EFRAG die Ergebnisse aus dieser Konsultation nun auswertet und der Europäischen Kommission Ende November den überarbeiteten ersten Satz der ESRS als „technical advise“ zukommen lässt.

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