Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen

Der Bundestag hat am 05.12.2025 das Zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) beschlossen. Das beschlossene Gesetz entspricht weitgehend dem Regierungsentwurf aus September 2025.

Die reine Beitragszusage nach dem Sozialpartnermodell wurde mit dem Ziel einer größeren Verbreitung fortentwickelt. Es blieb bei einer moderaten Öffnung durch Abschwächung der strengen Tarifexklusivität. Darüber hinaus wurde u.a. die sog. Geringverdienerförderung gemäß § 100 EStG durch Anhebung des maximalen Förderbetrags und Dynamisierung der Einkommensgrenze ausgeweitet. Ziel auch dieser Maßnahme ist, der unzureichenden Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung entgegenzuwirken.

Eine der wenigen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf betrifft die verpflichtende Evaluierung der geänderten Vorschriften zur reinen Beitragszusage. Diese soll nun bereits 2027 erfolgen und wurde inhaltlich konkretisiert. Danach wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersuchen, ob die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung aufgrund der vorgesehenen Öffnung von Sozialpartnermodellen erkennbar gestiegen ist. Maßstab ist eine Verdopplung der Zahl der teilnehmenden Beschäftigten im Vergleich zu 2025. Findet diese Verdopplung nicht statt, sind bis Ende 2028 Maßnahmen vorzuschlagen, damit allen Unternehmen und Beschäftigten der Zugang eröffnet wird.

Das Gesetz enthält erwartungsgemäß keine steuer- und handelsbilanziellen Reformansätze. Das IDW wird sich weiterhin für entsprechende Reformen einsetzen und etwaige diesbezügliche künftige Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten.

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