Verlängerung der Abgabefristen für Testate zum Pflegebudget – Antwort des BMG

Das IDW hatte sich mit Schreiben vom 14.11.2022 an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gewandt, um auf die Problematik der Fristeneinhaltung bei der Erteilung von Testaten zum Pflegebudget hinzuweisen.

Nach den Änderungen durch das Pflegebonusgesetz vom 28.06.2022 müssen Krankenhäuser nach § 6 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG ab dem Budgetjahr 2022 die Aufstellungen zu den Ist-Pflegekosten einschließlich der Testate der Abschlussprüfer bis zum 1. Juni des jeweiligen Jahres den anderen Vertragsparteien im Sinne des § 11 Absatz 1 KHEntgG und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus zur Verfügung stellen. Dies gilt unabhängig von der Vorlage einer Budgetvereinbarung über Pflegekosten zwischen den Vertragsparteien. Aufgrund der praktischen Probleme hatte das IDW dazu eine Gesetzesänderung angeregt (siehe unsere Meldung vom 14.11.2022).

Nunmehr liegt das Antwortschreiben des BMG vom 02.12.2022 vor. Darin hält das BMG an diesen Fristen fest. Damit will das BMG gewährleisten, dass das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEk) unter Berücksichtigung der erforderlichen Datenaufbereitung und -plausibilisierung die Bestätigungen des Jahresabschlussprüfers für die jährliche Weiterentwicklung des DRG (Diagnosis Related Groups)-Vergütungssystems für das folgende Jahr nutzen kann.

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