Pflegebudget - IDW setzt sich für Verlängerung der Abgabefrist für Testate ein

Mit dem Pflegebonusgesetz wurde § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG wesentlich geändert, v.a. der Stichtag zur Vorlage von durch den Abschlussprüfer testierten Aufstellungen vom 30. September auf den 1. Juni vorverlegt.

Bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatte das IDW auf die gravierenden Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung hingewiesen (vgl. Meldung vom 30.05.2022: Pflegebonusgesetz: IDW für Beibehaltung der Abgabefristen für Testate).

Das IDW hat sich mit Schreiben vom 14.11.2022 erneut an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gewandt, um sowohl terminliche als auch fachliche Bedenken zur Neuregelung darzustellen.

Die Fristsetzung ist mit der Personalausstattung der Krankenhausverwaltungen und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unvereinbar. Deshalb fordert das IDW eine Verlängerung bis zur ursprünglichen Abgabefrist im September.


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