„Quick Fix“ zum ersten Satz der ESRS im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Am 10.11.2025 wurde der sog. „Quick Fix“ zum ersten Satz der ESRS als Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der „Quick Fix“ wurde am 11.07.2025 von der Europäischen Kommission zur Änderung des ersten Satzes der ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) veröffentlicht und verfolgt das Ziel, Unternehmen der sogenannten 1. Welle der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entlasten. Hierfür werden erweiterte und verlängerte Übergangsvorschriften zu einzelnen Angabepflichten innerhalb der ESRS für die Berichtsjahre 2025 und 2026 eingeführt.
Die Delegierte Verordnung unterlag nach der Annahme durch die Europäische Kommission einer grundsätzlich zweimonatigen Prüfungsphase („scrutiny period“) durch das Europäische Parlament und den Rat. Da keine Einwände erhoben wurden, wurde die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht. Die Delegierte Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Fachgremien des IDW werden sich zeitnah mit den Änderungen im Detail auseinandersetzen.
Weiterführende Links: