Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit: EU-Parlament beschließt seine Position zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten
Das Europäische Parlament hat am 13.11.2025 mit 382 Ja-Stimmen, 249 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen seine Verhandlungsposition zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten für Unternehmen beschlossen. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Den geplanten Änderungen zufolge soll die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und Taxonomie-Verordnung nur noch für Unternehmen mit über 1.750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz über 450 Mio. Euro gelten. Branchenspezifische ESRS sollen nur freiwillig angewendet werden. Kleinere Unternehmen sollen durch den sog. „Value Chain Cap“ vor zusätzlichen Angaben (die über einen Standard für die freiwillige Berichterstattung hinausgehen) und zu denen sie große Geschäftspartner verpflichten wollen, geschützt werden.
Die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette werden auf sehr große Konzerne beschränkt. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Ein Transitionsplanplan zur Erfüllung des Pariser Klimaabkommens ist nicht mehr vorgeschrieben. Die Haftung bleibt auf nationaler Ebene geregelt und umfasst weiterhin die vollständige Schadenskompensation. Bei Nichteinhaltung können Strafen verhängt werden.
Zur Erleichterung der Umsetzung soll zudem ein EU-Portal eingerichtet werden, das Unternehmen kostenlose Vorlagen, Leitlinien und Informationen zu den Berichtspflichten bereitstellt.
Die Änderungen sind Teil des „Omnibus I“-Pakets der EU-Kommission zur Entbürokratisierung. Nach der heutigen Einigung können EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Ministerrat nun Verhandlungen über den finalen Text des sog. Content Proposals aufnehmen. Diese sollen am 18.11.2025 beginnen. Der Abschluss der Verhandlungen wird bis Ende 2025 angestrebt. Der EU-Ministerrat hatte sich bereits am 23.06.2025 auf seinen Standpunkt geeinigt.