Neufassung des IDW Praxishinweises 1/2023 zur EU-Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung

Die Neufassung des IDW Praxishinweises 1/2023 berücksichtigt vor allem das geänderte Prüfungsvorgehen in Bezug auf die Artikel 10 und 13 der Offenlegungsverordnung sowie die von der BaFin, der Europäischen Kommission und von den Europäischen Aufsichtsbehörden zwischenzeitlich veröffentlichten Verlautbarungen zur Auslegung und Anwendung der Offenlegungs-Verordnung, auch in Verbindung mit der Taxonomie-Verordnung.

Der IDW Praxishinweis 1/2023 n.F. wird im Oktoberheft 10/2023 der IDW Life veröffentlicht. Er ist im IDW Verlag als Print on Demand erhältlich: IDW Praxishinweis 1/2023 n.F..

Zum Hintergrund

Das IDW hatte 2021 einen ersten IDW Praxishinweis 2/2021 veröffentlicht, in dem Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach der Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung bei offenlegungspflichtigen Unternehmen gegeben werden, für die mit dem Fondsstandortgesetz (FoStoG) vom 03.06.2021 eine Prüfungspflicht eingeführt wurde (zunächst sog. Level 1-Prüfungen).

Im März 2023 wurde eine überarbeitete Fassung der Verlautbarung als IDW Praxishinweis 1/2023 verabschiedet, in der insbesondere die Auswirkungen der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 vom 06.04.2022 berücksichtigt wurden (sog. Level 1- und 2-Prüfungen).

Mit Schreiben vom 05.07.2023 hat die BaFin die bisherigen Vorgaben an die Prüfungsdurchführung erweitert (vgl. IDW Aktuell-Meldung vom 07.07.2023). Danach unterliegt nunmehr auch die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 10 und 13 der Offenlegungsverordnung einer inhaltlichen Prüfung.

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