IDW zu den Standardentwürfen der EFRAG zum Nachhaltigkeitsreporting

Das IDW hat zu den im April 2022 veröffentlichten Entwürfen für europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) Stellung genommen. Zu diesem Zweck hat es der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ein Schreiben zu den Abschnitten 1 und 2 ihrer diesbezüglichen Konsultation übermittelt.

Darin begrüßt das IDW, dass die Europäische Union bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen weltweit eine Vorreiterrolle einnimmt und unterstützt viele der EFRAG-Vorschläge.

Das IDW hat jedoch auch Bedenken, dass viele der berichtspflichtigen Unternehmen nicht in der Lage sein werden, innerhalb der ehrgeizig gesetzten Fristen die erforderlichen internen Datenerhebungs- und Kontrollsysteme einzurichten, die für eine verlässliche Berichterstattung unerlässlich sind.

In seiner Stellungnahme empfiehlt das IDW der EFRAG, dringend zu prüfen, wie sie den Umfang der Berichtspflichten so weit wie möglich begrenzen kann, um die Belastung der (unmittelbar oder mittelbar) betroffenen Unternehmen möglichst gering zu halten und dennoch die berechtigten Informationsbedürfnisse der Stakeholder zu befriedigen.


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