IDW zu den ESA-Konsultationen zur Überarbeitung der Taxonomie-Berichtspflichten

Das IDW hat sich am 12.08.2026 an den Konsultationen der European Supervisory Authorities (ESAs) – ESMA, EBA und EIOPA – zur Überarbeitung der Delegierten Verordnung zur Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178) beteiligt.

Das IDW begrüßt, dass die Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) vereinfacht und der Berichtsaufwand verringert werden sollen. Das IDW betont jedoch auch, dass neben den von den ESAs adressierten Themenbereichen zur Vereinfachung der Taxonomie-Berichterstattung noch weiterer Verbesserungsbedarf besteht, der in den Konsultationen nicht explizit adressiert wird. Daher hat das IDW in seinen Eingaben jeweils weitere Themen aufgenommen.

Die jeweiligen IDW Eingaben finden Sie hier:

Zum Hintergrund:

Am 01.07.2026 haben die ESAs ihre jeweiligen Vorschläge zur weiteren Überarbeitung der Delegierten Verordnung zur Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung bis zum 12.08.2026 zur Konsultation gestellt:

Der Vorschlag der ESMA umfasst mehrere Vereinfachungen des Rahmens für die Taxonomie-Berichterstattung für Nicht-Finanzunternehmen und Vermögensverwalter. Dazu gehört der Leistungsindikator für Betriebsausgaben (OpEx). Die ESMA bittet zudem um Rückmeldungen zu einer Lösung für die Berichterstattung auf Konzernebene in gemischten Konzernen, die auf dem Berichtsmodell des Mutterunternehmens basiert.

Der Vorschlag der EBA enthält u.a. Vorschläge zur Vereinfachung der KPI für „Gebühren und Provisionen“ von Kreditinstituten, Vorschläge für die Berichterstattung auf Konzernebene, sowie die Behandlung der von Nicht-Finanzunternehmen offengelegten KPIs für Betriebsausgaben bei der Berechnung der KPIs von Finanzunternehmen.

Der Vorschlag der EIOPA beinhaltet u.a. Vorschläge zur Überarbeitung des „Underwriting-KPI“ für (Rück-)Versicherer, zur Einführung einer neuen „KPI für grüne versicherte Aktivitäten“ sowie die Vereinfachung der Meldebögen.

Zuvor waren die ESAs im März 2026 von der Europäischen Kommission um einen sog. „targeted technical advice“ zur weiteren Überarbeitung der Delegierten Verordnung zur Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung gebeten worden.

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