IDW zur Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS
Das IDW hat sich am 06.05.2025 an der öffentlichen Konsultation der EFRAG zur Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS beteiligt. Die Eingabe des IDW wurde darüber hinaus mit Schreiben vom 06.05.2025 der Kommissarin Albuquerque zur Kenntnis gebracht.
Das IDW begrüßt die Bemühungen der Europäischen Kommission und EFRAG zur Vereinfachung des ersten Satzes der ESRS. Das IDW weist jedoch darauf hin, dass eine Vereinfachung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht allein durch die Streichung von Datenpunkten erreicht werden kann. Vielmehr sollten aus Sicht des IDW auch Regelungslücken, Auslegungsspielräume und unklare Anforderungen sowie fehlende Definitionen ein zusätzlicher Schwerpunkt in der Überarbeitung der ESRS sein. So fehlt es beispielsweise an einer Definition der „eigenen Geschäftstätigkeit“, an klaren Regeln für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und verschiedenen weiteren Definitionen. Auch wenn das IDW sich für schnelle Erleichterungen für berichtende Unternehmen ausspricht, ist ein transparenter Due Process bei der Überarbeitung der ESRS von erheblicher Bedeutung.
Wie am 31.03.2025 berichtet, hat Kommissarin Albuquerque EFRAG mit Schreiben vom 27.03.2025 mit der Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS beauftragt, die bereits im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets angekündigt wurde. EFRAG hatte daraufhin am 08.04.2025 öffentlich zu Eingaben für die Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS aufgerufen. Die Eingaben an EFRAG erfolgen in Form eines Online-Fragebogens und werden nicht (einzeln) veröffentlicht.
Am 25.04.2025 hat EFRAG den Zeit- und Arbeitsplan für die Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS an die Europäischen Kommission übergeben. Dieser sieht die Entwicklung eines Exposure Draft der überarbeiteten ESRS von Mitte Mai bis Juli 2025 vor, gefolgt von einer Veröffentlichung und öffentlichen Konsultation im August und September 2025. Das IDW wird sich auch in diese Konsultation einbringen.