Arbeitsprogramm 2025/26 des Arbeitskreises "Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie“
Der IDW Arbeitskreis "Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie“ (AK SobeP Energie) ist dabei, sein Arbeitsprogramm für 2025/26 umzusetzen. In Kürze werden vier weitere aktualisierte IDW Prüfungshinweise der 970er-Reihe veröffentlicht. Das Arbeitsprogramm gibt einen kurzen Überblick über die geplanten Aktualisierungen.
Das Jahr 2025 war von zahlreichen kleineren gesetzlichen Änderungen geprägt, die jedoch Auswirkungen auf viele der IDW Prüfungshinweise der 970er-Reihe haben. Beispielsweise wurde das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zum 01.04.2025 einschließlich der Kurzbezeichnung des Gesetzes (nunmehr „KWKG 2025“) geändert. Ferner wurde eine Übergangsvorschrift für die Betreiber von Kundenanlagen geschaffen (§ 118 Abs. 7 EnWG; vgl. zu den Hintergründen IDW Aktuell vom 10.10.2025). Weiterhin wurde mit Wirkung zum 23.12.2025 der beihilferechtliche Genehmigungsvorbehalt hinsichtlich der Begünstigung von Wärmepumpen (§ 68 EnFG) gestrichen und die BNetzA hat zu den Auswirkungen der Streichung am 06.02.2026 sog. FAQ auf ihrer Website veröffentlicht.
Daneben wurde ein neuer IDW Prüfungshinweis zu den Besonderheiten der Prüfung der Mitteilung von stromkostenintensiven Unternehmen über umlagenpflichtige Netzentnahmen erarbeitet (vgl. IDW PH 9.970.24 (02.2026), der im März-Heft der IDW Life veröffentlicht werden soll). Für das Abrechnungsjahr 2024 war unklar, auf welcher gesetzlichen Grundlage eine Mitteilung der stromkostenintensiven Unternehmen an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber abzugeben war. Nunmehr wurde diese Lücke geschlossen und mit Gesetz vom 18.12.2025 der § 52 Abs. 2a EnFG neu eingefügt.