Fachliche Hinweise des IDW zu den Auswirkungen des Coronavirus

26.03.2020

Das IDW veröffentlicht den Fachlichen Hinweis Teil 2 zu Auswirkungen auf die Rechnungslegung und deren Prüfung. Damit gibt das IDW Unternehmen und deren Prüfern konkrete Hilfestellungen, wie mit Besonderheiten, die aus der Corona Pandemie resultieren, umzugehen ist. Auch der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat einen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen auf Unternehmensbewertungen erarbeitet.
Düsseldorf, 26. März 2020
– Die Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus haben realwirtschaftlich einschneidende Folgen. Es gilt jetzt schnell Entscheidungen zu treffen und zu handeln. Vor dieser Anforderung steht nicht nur die Politik, sondern auch der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer ist gefragt, jetzt schnell und pragmatisch hilfreiche Lösungen zu entwickeln.
In Abstimmung mit dem Hauptfachausschuss (HFA) und dem Fachausschuss Rechnungslegung (FAB) hat das IDW daher Fachliche Hinweise erarbeitet.

>>Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf Rechnungslegung und Prüfung, Teil 2 (Fachlicher Hinweis des IDW) (PDF)

>>Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf Unternehmensbewertungen (Fachlicher Hinweis des IDW)(PDF)

Presseinformation 3/2020
IDW veröffentlicht weitere Fachliche Hinweise zu den Auswirkungen des Coronavirus (IDW Presseinfo 3/2020) als PDF


 

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