Mitglied werden | Informationen rund um die Mitgliedschaft

Leistungen

Junge Frau vor Laptop notiert sich etwas auf einem Block

Das IDW bietet seinen Mitgliedern zahlreiche Leistungen - unter anderem eine wirksame Vertretung der Berufsstandsbelange, fachliche Unterstützung und ein anspruchsvolles Fortbildungsprogramm. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Leistungen".

Bei einem Beitritt innerhalb eines Jahres nach Ihrer Bestellung zum Wirtschaftsprüfer erhalten Sie ein Willkommenspaket (s.u.).

Eine Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied beantragen

Ordentliches Mitglied des IDW können Wirtschaftsprüfer (WP) und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) werden (§ 3 Abs. 1 Satzung des IDW).

Die Mitgliedschaft ist freiwillig.

Rechte und Pflichten der Mitglieder regelt § 4 der Satzung des IDW.

  
Wirtschaftsprüfer:durch Ausfüllen des Antrags "WP"
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften:durch Ausfüllen des Antrags "WPG"

Außerordentliche Mitgliedschaft

Eine außerordentliche Mitgliedschaft kommt für bestimmte andere Personengruppen in Betracht, z.B. für gesetzliche Vertreter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die keine Wirtschaftsprüfer sind (vgl. im Einzelnen § 3 Abs. 2 Satzung des IDW).

Mit dem Antrag "ao. Mitglied" kann diese Mitgliedschaft beantragt werden.

Beiträge

Mitglied werden und Willkommenspaket erhalten

Geschenk mit roter Schleife

Wenn Sie innerhalb eines Jahres
nach Ihrer Bestellung zum Wirtschaftsprüfer / zur Wirtschaftsprüferin Mitglied des IDW werden, erhalten Sie:

+das WP Handbuch online - kostenlos für 12 Monate

+Ermäßigung beim IDW Jahreskongress - Sie bezahlen nur die halbe Teilnahmegebühr im ersten oder zweiten Mitgliedsjahr

+20% Nachlass beim Besuch von zwei Veranstaltungen "WP aktuell" und

+die Befreiung vom Mitgliedsbeitrag im Jahr des Beitritts

Fragen?

Bei Fragen rund um die Mitgliedschaft wenden Sie sich an unsere Serviceabteilung:

Ihr Kontakt:

Mitglieder- und Beitragsabteilung

  • 0211/4561-360 | Fax: 0211/4561-262
  • E-Mail schreiben

Verification of Payee (VoP) - Zahlungen an das IDW

Ab dem 9. Oktober 2025 gilt eine neue Empfängerprüfung (Verification of Payee, VoP) im Zahlungsverkehr innerhalb der EU/EWR-Länder, in denen die Euro-Währung gilt. Dabei werden die IBAN und der Name des Zahlungsempfängers abgeglichen, d.h. es findet eine Verifizierung des Zahlungsempfängers statt. Dabei prüft die Bank in Echtzeit, ob die Angaben übereinstimmen, und gibt dem Zahlenden eine unmittelbare Rückmeldung. Ziel ist es, die Sicherheit von SEPA-Überweisungen zu erhöhen und Betrug vorzubeugen.

Angabe des richtigen Zahlungsempfängers: Damit Ihre Zahlungen an uns weiterhin reibungslos funktionieren, achten Sie bitte darauf, den Empfänger richtig und vollständig anzugeben.

Ihre evtl. bei uns hinterlegten Einzugsermächtigungen sind von der neuen Regelung nicht betroffen.

Deutsche Bank AG Düsseldorf
Empfänger: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
IBAN: DE53 3007 0010 0748 0213 00
BIC: DEUTDEDDXXX
USt-ID Nummer: DE119353203

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