Steuerreform: IDW fordert Strukturreform, weniger Sonderregeln und spürbaren Bürokratieabbau

24.04.2026

IDW begrüßt die Impulse von CDU/CSU-Abgeordneten zu einem Steuerreformkonzept – warnt aber vor weiter wachsender Komplexität und fordert systematischere Regeln.

Düsseldorf, 24. April 2026 – Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt das jüngst vorgelegte Steuerreformkonzept von Finanzpolitikern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als wichtigen Beitrag, um Bewegung in die steuerpolitische Debatte zu bringen. Zugleich mahnt das IDW eine umfassende Strukturreform des deutschen Steuerrechts an. Ziel muss ein verlässlicheres, systematischeres und investitionsfreundlicheres Steuerrecht sein – mit deutlich weniger Sondervorschriften und spürbar weniger Bürokratie.

„Die zunehmende Komplexität des deutschen Steuerrechts erschwert Investitionen und wirtschaftliches Handeln. Wir brauchen eine Rückkehr zu einem systematischeren Steuerrecht und eine spürbare Reduzierung steuerlicher Sondervorschriften“, sagt Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW.

Positiv bewertet das IDW, dass das Unionskonzept neben den Staatseinnahmen auch die -ausgaben in den Blick nimmt, vor allem in Form von Subventionen. Auch die vorgeschlagene Erhöhung von Grund- und Pauschbeträgen bei der Einkommensteuer kann aus Sicht des IDW der Verwaltungsökonomie helfen.

Zur weiteren Verbesserung der Standortbedingungen sollte sich die effektive Unternehmenssteuerbelastung schnellstmöglich auf einem Niveau international vergleichbar entwickelter Volkswirtschaften von rund 25 % bewegen – und nicht erst, wie derzeit gesetzlich vorgesehen, ab 2032.

„Insbesondere für Personengesellschaften, als das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, sehen wir weiteren Handlungsbedarf. Erforderlich sind ein klareres Bekenntnis zur Belastungsneutralität, eine stärkere und frühere Förderung von Gewinnthesaurierung, eine erleichterte Nutzung der Option zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft nach § 1a KStG sowie Entlastungen bei der Gewerbesteuer“, so IDW Vorstandssprecherin Sack.

Weitere zentrale Hebel sind aus IDW-Sicht Bürokratieabbau, die Digitalisierung der Finanzverwaltung und verfahrensrechtliche Entlastungen. Hierzu hat das IDW zahlreiche Vorschläge in seinen Positionspapieren dargelegt.

Insgesamt unterstützt das IDW die unterbreiteten Vorschläge, die – nach dem „Investitionsbooster-Gesetz“ aus dem Jahr 2025 – weitere sinnvolle Sofortmaßnahmen für punktuelle Verbesserungen darstellen können. „Entscheidend ist jetzt, die kurzfristigen Entlastungen mit einer echten Strukturreform zu verbinden, die das Unternehmenssteuerrecht verlässlich, international wettbewerbsfähig und administrierbar macht“, so Sack.

IDW Positionspapiere zum Thema:

IDW Presseinformation 6/2026 (PDF)

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