Impulse statt Stillstand: IDW fordert entschlossene Reform für Haushalt und Steuerstandort

11.05.2026

Vor dem Hintergrund der aktuellen finanzpolitischen Lage mahnt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) eine grundlegende Neuausrichtung an: Eine Debatte über eine strukturelle Reform der öffentlichen Finanzlage darf nicht primär über Steuererhöhungen geführt werden, sondern muss zwingend von einer konsequenten Überprüfung und Priorisierung staatlicher Ausgaben begleitet werden. Insbesondere die Ausgabenblöcke Rente, Verteidigung und Zinsen entwickeln sich zu dominierenden Faktoren im Bundeshaushalt, ohne dass bislang tragfähige langfristige Konzepte zu ihrer Begrenzung vorliegen. Die notwendige Haushaltskonsolidierung darf nicht weiter aufgeschoben werden; vielmehr braucht es eine deutliche Dämpfung der Neuverschuldung und eine klare Stärkung investiver Ausgaben im Vergleich zur Konsumption.

Diese Einschätzung wird durch die aktuelle Bewertung des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung unterstrichen: Der jüngst vorgestellte Eckwerte-Haushalt der Bundesregierung wird den Anforderungen an eine nachhaltige Finanzpolitik nicht gerecht. Strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen bleiben aus, während Ausgaben und Schulden weiter dynamisch wachsen. Der Haushalt enthält in erheblichem Umfang unsichere Annahmen und verschiebt notwendige Entscheidungen in die Zukunft. Gleichzeitig droht die steigende Zinslast – mit perspektivisch massiv wachsenden Belastungen – den finanzpolitischen Handlungsspielraum kommender Generationen weiter einzuschränken.

Zugleich sieht das IDW akuten Handlungsbedarf bei den steuerlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Im internationalen Wettbewerb liegt die effektive Steuerbelastung von Unternehmen weiterhin auf einem nicht mehr wettbewerbsfähigen Niveau. Eine spürbare Entlastung – insbesondere eine zügige Absenkung der Unternehmensbesteuerung auf effektiv etwa 25 % – ist aus Sicht des IDW unerlässlich. Dies gilt ebenso für Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung, eine praxistauglichere Ausgestaltung der Option nach § 1a KStG sowie gezielte Entlastungen bei der Gewerbesteuer.

Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW: „Deutschland kann sich weder einen strukturell überdehnten Staatshaushalt noch dauerhaft unattraktive steuerliche Rahmenbedingungen leisten. Wer jetzt über höhere Steuern diskutiert, greift zu kurz. Entscheidend ist eine ehrliche Priorisierung auf der Ausgabenseite und eine mutige Reform des Steuerrechts, die Investitionen belohnt und Leistungsfähigkeit stärkt. Nur so sichern wir langfristig solide Staatsfinanzen, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts und den Wohlstand für die Bürgerinnen und Bürger.“

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