IDW Praxishinweis: IDW forciert Kampf gegen Greenwashing

04.11.2021

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat einen neuen Praxishinweis entwickelt, der zahlreiche Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Prüfung von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen in regelmäßigen Berichten und vorvertraglichen Informationen von Finanzunternehmen umfasst. Damit möchte das IDW ein weiteres Ausrufezeichen im Kampf gegen Greenwashing setzen.

Düsseldorf, 4. November 2021 - Die Verordnung (EU) 2019/2088 (sog. Offenlegungsverordnung) verlangt deutlich mehr Transparenz über Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen sowie über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten. Ein Großteil der neuen Anforderungen ist seit März 2021 umzusetzen. Betroffen sind bestimmte Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. Investmentvermögen. Hierbei besteht die Sorge, dass Finanzunternehmen ihre Tätigkeiten und Produkte "grüner" oder "sozialer" darstellen könnten als es in der Realität der Fall ist. "Der deutsche Gesetzgeber hat die Gefahr von Greenwashing bzw. die Bedeutung von verlässlichen Informationen zu grünen Strategien und grünen Produkten erkannt und in den Aufsichtsgesetzen neue Prüfungspflichten geregelt", erläutert Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann, Sprecher des Vorstands des IDW, mit Blick auf das Fondsstandortgesetz. Damit geht die Bundesrepublik sinnvollerweise über Mindestvorgaben der EU hinaus, die lediglich allgemeine Überwachungspflichten bei national zuständigen Behörden, hier der BaFin, verankern. "Durch das Zusammenspiel von Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer und die Überwachung durch Finanzaufseher könnte ein echter Wettbewerbs- und Standortvorteil für deutsche Finanzunternehmen und Produkte im Bereich Nachhaltigkeit entstehen", so Naumann weiter. Schließlich seien verlässliche, transparente Informationen die Voraussetzung für einen funktionierenden ESG-Markt.

Zur Förderung einer einheitlich hohen Qualität der Prüfungen hat das IDW daher einen neuen Praxishinweis entwickelt. Dieser beschreibt den Prüfungsgegenstand und gibt erste Hinweise zum prüferischen Vorgehen. Dabei wurden die aufsichtlichen Vorgaben der BaFin berücksichtigt, welche sich an dem derzeit eingeschätzten Risikopotenzial für Greenwashing orientieren.

Die Herausforderungen im Kampf gegen Green oder Social Washing sind groß. Die Erstprüfungen sind mit zahlreichen Anwendungsfragen verbunden. Diese sind u.a. darauf zurückzuführen, dass die Auslegung von Anforderungen der EU-Offenlegungs- und auch der Taxonomie-Verordnung weiterhin in Diskussion ist. Delegierte Rechtsakte der EU-Kommission liegen beispielsweise immer noch nicht final vor. Auch die neuen Prüf- und Überwachungspflichten durch BaFin und Wirtschaftsprüfer sind daher keine Garantie dafür, dass u.a. Greenwashing vollständig verhindert wird. Klaus-Peter Naumann betont jedoch, dass "die Prüfungen das Risiko von Green oder Social Washing deutlich reduzieren können." Zu beachten sei allerdings, dass Wirtschaftsprüfer ihre Feststellungen nach den gesetzlichen Vorgaben weitgehend nur im Prüfungsbericht darlegen dürfen. "Sollten Prüferinnen und Prüfer daher Fehler feststellen, ist zu hoffen, dass die Berichtsadressaten diesen zeitnah nachgehen", so Naumann weiter. Alle Beteiligten seien aufgefordert, aufmerksam zu bleiben und gemeinsam Wege zu einem verlässlichen ESG-Markt zu ebnen.

Das IDW kündigt bereits an, dass der Praxishinweis im kommenden Jahr in einen verbindlichen Prüfungsstandard überführt werden wird. Darin werden dann die Erkenntnisse aus den Erstprüfungen genauso einfließen wie weitere Konkretisierungen z.B. durch delegierte Rechtsakte der EU.

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Presseinformation 11/2021

als PDF: IDW Praxishinweis: IDW forciert Kampf gegen Greenwashing (IDW Presseinfo)

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