IDW nimmt Stellung zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

19.04.2024

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf (RefE) des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht, dass die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten als Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer gesehen wird. Das IDW kritisiert jedoch die fehlende Integration der Nachhaltigkeitsinhalte in das WP-Examen und die eigenständige Registrierung von Prüfern für Nachhaltigkeitsberichte. Zudem werden Änderungen zu weiteren Umsetzungsregeln im Gesetzesentwurf angeregt.

Düsseldorf, 19. April 2024 – Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat heute beim Bundesjustizministerium eine Stellungnahme zum Umsetzungsgesetz der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) eingereicht. Darin heißt das IDW ausdrücklich gut, dass die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer als Vorbehaltsaufgabe zugewiesen wird. „Die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer ist ein wichtiger Schritt zur Qualitätssicherung und Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitsberichte. Nur so kann Greenwashing wirksam begegnet werden", betont IDW Vorstandssprecherin Melanie Sack.

Gleichzeitig regt das IDW an, die im RefE vorgesehene Übergangsregelung für das Geschäftsjahr 2024, nach der der Abschlussprüfer grundsätzlich auch als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts als gewählt gilt, als generelle Regelung in das Handelsgesetzbuch (HGB) zu übernehmen.

Die Pläne, die Ausbildung zum Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten von den bisherigen Inhalten des WP-Examens zu separieren, sieht das IDW hingegen kritisch. „Die Integration der Nachhaltigkeitsthemen in das WP-Examen würde dem modernen Berufsbild der Wirtschaftsprüfer entsprechen und zeigen, dass der Berufsstand seine Verantwortung für die Transformation der Wirtschaft annimmt“, betont Melanie Sack. Ablehnend äußert sich das IDW daher auch zur beabsichtigten eigenständigen Registrierung von Prüfern für Nachhaltigkeitsberichte im Berufsregister. Die Einheitlichkeit des Berufsstandes ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal, wie das IDW betont.

In seiner Stellungnahme geht das IDW überdies auf zahlreiche weitere Änderungen durch den RefE ein, z.B.:

  • Das IDW lehnt die geforderte Aufstellung des Lageberichts von zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen in dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) ab und spricht sich dafür aus, die für den Abschluss etablierte „Offenlegungslösung“ auch für Zwecke der CSRD-Umsetzung einzuführen.
  • Insgesamt spricht sich das IDW für Klarstellungen im Zusammenspiel der Befreiungsregelungen von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung aus.
  • Die Erstellung eines (separaten) Prüfungsberichts für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts lehnt das IDW im Einklang mit den europäischen Vorgaben ab. Ferner gehen die im RefE derzeit vorgesehenen Regelungen zum Prüfungsvermerk weit über die CSRD hinaus. Das IDW regt daher u.a. an, die Regelungen im HGB auf die von der CSRD geforderten Urteile zu beschränken.

„Es ist jetzt entscheidend, die vorgegebene Regulierung mit Augenmaß umzusetzen, um eine einheitliche und praxisgerechte Umsetzung der CSRD zu gewährleisten und die Basis für eine hochwertige Prüfung zu legen“, sagt Melanie Sack.

Text des IDW Schreibens: CSRD - RefE (IDW Schreiben) (PDF)

Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit: IDW Themenseite Nachhaltigkeit

Presseinformation 8/2024
als PDF: Presseinformation 8/2024 - IDW nimmt Stellung zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

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