IDW Knowledge Paper zur neuen Forschungszulage veröffentlicht: Ab 2026 profitieren Unternehmen stärker
Ab 2026 sind bis zu 4,2 Millionen Euro Förderung für Forschungsvorhaben je Unternehmen möglich. Das neue IDW Knowledge Paper zeigt, wie Unternehmen von der neuen Forschungszulage profitieren können. Mit der Ausweitung der steuerlichen Förderung werden der Investitionsstandort Deutschland gestärkt und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen angeregt.
Düsseldorf, 7. Oktober 2025 – Das IDW Knowledge Paper des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland „Die neue Forschungszulage – Überblick über die Reglungen für Unternehmen und Wirtschaftsprüfung“ stellt die ab dem kommenden Jahr gültige Zulagenregelung für die Forschung dar, gibt einen Überblick über förderfähige Forschungsvorhaben und über das zweistufige Antragsverfahren.
Mit dem Forschungszulagengesetz wurde in Deutschland erstmals im Jahr 2020 eine steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Die gesetzlichen Regelungen wurden seitdem bereits mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Dadurch wird die maximale Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro förderfähige Aufwendungen erhöht, woraus sich eine allgemeine Höchstzulage von 3 Mio. Euro ergibt. Kleine und mittelgroße Unternehmen können darüber hinaus von einem Bonus in Höhe von 10% der Bemessungsgrundlage profitieren. Somit steigt die Höchstzulage für diese Unternehmen ab dem 01.01.2026 auf 4,2 Mio. Euro. „Künftig werden auch Gemein- und sonstige Betriebskosten anteilig förderfähig. Außerdem erhöht sich der Betrag für die Berücksichtigung von Arbeitsstunden. Damit sendet die Forschungszulage starke Signale an Industrie und Mittelstand, Investitionspotenziale in Forschung und Entwicklung freizusetzen“, stellt Melanie Sack, Sprecherin des IDW Vorstands, fest.
Die Forschungszulage wird nur auf Antrag gewährt. In den vergangenen fünf Jahren sind nach Auskunft der Bescheinigungsstelle Forschungszulage mehr als 36.000 Anträge gestellt worden. Das Antragsverfahren selbst ist zweistufig – die Beantragung einer sog. FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und den anschließenden Antrag auf Zulage beim zuständigen Finanzamt. Wirtschaftsprüfer helfen bei der Auswahl geeigneter FuE-Projekte und begleiten in dem Zulagenverfahren. „Die Neuerungen ab 2026 erhöhen nochmals die Investitionsanreize für Forschung und Entwicklung. Das ist dringend nötig, um den Forschungsstandort Deutschland attraktiver zu machen“, so Melanie Sack.
Konkret enthält das Papier Hinweise, worauf Unternehmen bei der Vorbereitung auf eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung achten sollten. Dazu liefert es Informationen zum Prüfungsablauf und erläutert, worin sich die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit begrenzter und hinreichender Sicherheit unterscheiden. Das Papier gibt Unternehmen zudem einen kompakten Überblick über die aktuelle Rechtslage in Deutschland und Europa.
Das IDW Knowledge Paper „Die neue Forschungszulage“ finden Sie unter folgendem Link: IDW Knowledge Paper
Presseinformation 10/2025
IDW Knowledge Paper zur neuen Forschungszulage (IDW Presseinformation)
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