IDW: Erreichte Erleichterungen in den ESRS unbedingt beibehalten!

07.07.2023

Das IDW hat seine Eingabe zu den am 9. Juni 2023 veröffentlichten Entwürfen der ESRS an die EU-Kommission übermittelt. Bereits im Vorfeld hat das IDW die erreichten Erleichterungen begrüßt, allerdings auch weitere Vereinfachungen angeregt. In den letzten Tagen sind deutliche Stimmen vernehmbar, die erreichten Erleichterungen wieder zurückzunehmen. Das IDW plädiert dafür, diese beizubehalten und weiterzuentwickeln, etwa durch Etablierung einer Generalnorm.

Düsseldorf, 7. Juli 2023 – Im Vergleich zu den von der EFRAG an die EU-Kommission übermittelten Entwürfen hat die Kommission deutliche Erleichterungen in den ESRS vorgesehen und diese am 9. Juni 2023 mit kurzer Frist zur Diskussion gestellt. Die Erleichterungen betreffen vor allem:

  • einen grundsätzlichen Wesentlichkeitsvorbehalt statt zwingender Detailangaben,
  • die schrittweise Einführung einzelner Angaben, sowie
  • die ausgeweitete Möglichkeit freiwilliger Angaben.

Der eingeschlagene Weg weist nach Auffassung des IDW in die richtige Richtung (siehe Presseinformation des IDW vom 16.06.2023).

In den letzten Wochen wird vermehrt Kritik an den vorgesehenen Erleichterungen laut und die Kommission aufgefordert, wieder zu einem (umfangreichen) Katalog von Pflichtangaben zurückzukehren. Der allgemeine Wesentlichkeitsvorbehalt würde dann wieder entfallen. Hintergrund sind Widersprüche in der europäischen Regelungsmechanik: Nach aktuellem Stand fordert die Offenlegungsverordnung von Unternehmen des Finanzsektors bestimmte Informationen, die auf der Berichterstattung anderer Unternehmen nach den ESRS aufbauen. Sollten bestimmte Informationen von diesen Unternehmen der Realwirtschaft nach den ESRS nicht berichtet werden, da sie für das jeweilige Unternehmen nicht wesentlich sind, sind die Berichtspflichten nicht mehr kompatibel.

Das IDW plädiert dafür, am eingeschlagenen Weg festzuhalten und die Lösung des Problems an anderer Stelle zu suchen. „Der Wesentlichkeitsgrundsatz ist ein zentraler Baustein jeglicher externen Berichterstattung. Er sorgt dafür, dass der Blick der Adressaten nicht durch einen „Information Overload“ verstellt wird und dass die Informationen in einer vernünftigen Relation von Nutzen und Kosten stehen“, so Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW. Es scheint wenig sinnvoll, die Unternehmen zu teuren Datenerhebungen zu zwingen, die letztlich aber keinen Nutzen erbringen. „Die Lösung muss auf Seiten des Finanzsektors und der Offenlegungsverordnung gesucht werden“, so Naumann weiter. Der umgekehrte Weg wäre volkswirtschaftlich teuer und kann damit auch die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Mechanik der Offenlegungsverordnung zwischen Real- und Finanzwirtschaft auf Dauer gefährden. Aufgabe der Ersteller wie der Wirtschaftsprüfer ist es, für eine adressatengerechte Anwendung des Wesentlichkeitsvorbehaltes zu sorgen.

In diesem Zusammenhang regt das IDW auch an, innerhalb der ESRS eine „Generalnorm“ analog der Finanzberichterstattung zu etablieren. In den einschlägigen Rahmenwerken der Finanzberichterstattung zielt die Generalnorm darauf ab, dass die Berichterstattung insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln muss. Zwar enthalten auch die ESRS allgemeine Berichtsgrundsätze, ein übergreifendes „Einblicksgebot“ fehlt jedoch. Eine solche Generalnorm kann als Grundlage einer prinzipienorientierten Auslegung bestehender Standards sowie für deren Fortentwicklung dienen. Klaus-Peter Naumann: „Die Erfahrungen mit der Finanzberichterstattung haben gezeigt, dass übermäßig detaillierte Berichtsvorgaben nicht zwingend die Transparenz für die Adressaten erhöhen“.

In seiner Eingabe an die Kommission weist das IDW auch noch einmal darauf hin, dass am Ende der Entwicklung eine größtmögliche Übereinstimmung mit globalen Berichtsstandards, vor allem den Standards des ISSB, stehen müsse. Eine im Idealfall identische Generalnorm in den ESRS und den Standards des ISSB könnte, so Naumann, dieses Ziel maßgeblich unterstützen.

Das IDW und der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer unterstützen den Auf- und Ausbau der Nachhaltigkeitsberichterstattung ausdrücklich. Der von der EU-Kommission eingeschlagene Weg führt in die richtige Richtung und stellt eine gute Grundlage dar, mit den Erfahrungen aus der Finanzberichterstattung eine transparente und verlässliche – und somit nachhaltige – Berichterstattung zum Wohle aller Stakeholder zu erreichen.

IDW Eingabe zu den ESRS-Entwürfen der Europäischen Kommission vom 07.07.2023 (PDF)

Das Schreiben des IDW an die EU-Kommission finden Sie auch unter folgendem Link auf der Website: www.idw.de/idw/medien/idw-schreiben

Presseinformation 9/2023
als PDF: Erreichte Erleichterungen in den ESRS unbedingt beibehalten (IDW Presseinformation)

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