Besondere Grundsätze für die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Verwertung der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)

IDW PS 320 n.F. - Gilt für die Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume die am oder nach dem 15.12.2011 beginnen, sofern keine freiwillige vorzeitige Anwendung dieser Fassung erfolgt

Stand: 10.07.2014

Quelle: WPg Supplement 2/2012, S. 29 ff., FN-IDW 4/2012, S. 258 ff., WPg Supplement 3/2014, S. 11 f., FN-IDW 9/2014, S. 515 f.