Zweites Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet

Gestern haben der Bundestag und der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen verabschiedet. Gegenüber dem Regierungsentwurf, zu dem wir am 08.06.2020 Stellung genommen haben, enthält die verabschiedete Fassung kleine Änderungen.

Die zentrale Maßnahme bildet die zeitlich auf das zweite Halbjahr 2020 befristete Absenkung des Regel- und des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf 16 % bzw. 5%. Wir hatten darüber am 17.06.2020 informiert. Es ist heute durch das BMF ein begleitendes BMF-Schreiben veröffentlicht worden. Dieses enthält neben Auslegungshilfen und Vereinfachungsregeln für die Rechtsanwender auch eine Nichtbeanstandungsregelung für den B2B-Bereich.

Enthalten sind - neben der temporären Wiedereinführung der degressiven Abschreibungsmethode - die Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer, die Erweiterung des Verlustrücktrages nach § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG und die Einführung eines vorläufigen, pauschalierten Verlustrücktrages für 2020. Wir werden Sie über die Maßnahmen im Einzelnen in unserem aktualisierten Fachlichen Hinweis umfassend informieren.

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