Wirtschaftsprüfungsexamen wird flexibler

Eine gute Nachricht für angehende Wirtschaftsprüfer*innen: Das Wirtschaftsprüfungsexamen kann nunmehr in Teilen bereits wenige Monate nach Beginn der praktischen Tätigkeit abgelegt werden. Der Gesetzgeber hat damit eine Anregung des IDW aufgegriffen.

Die Neuerung ist im "Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften" enthalten, welches auch Änderungen der Wirtschaftsprüferordnung und der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung enthält. Die Regelung ist am 01.08.2021 in Kraft getreten.

Danach können die Module des Wirtschaftsprüfungsexamens "Angewandte Betriebswirtschaftslehre / Volkswirtschaftslehre", "Wirtschaftsrecht" und "Steuerrecht" bereits nach einer sechsmonatigen praktischen Tätigkeit abgelegt werden. Für die Modulprüfung "Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht" bleibt es bei der bisherigen Regelung: Dieses Modul kann erst abgelegt werden, wenn zuvor die praktische Tätigkeit von drei Jahren (bzw. vier Jahren, wenn die Regelstudienzeit weniger als acht Semester betragen hat) einschließlich der erforderlichen zweijährigen Prüfungstätigkeit vollständig erfüllt wird (§ 9 Abs. 7 WPO, § 5 Abs. 2 S. 3 WiPrPrüfV).

Das IDW begrüßt die Flexibilisierung, die es ermöglicht, in bestimmten Fächern zeitnah zum Studium zu prüfen. Dies entspricht Wünschen der Praxis und kann dazu beitragen, die große Stoffmenge des WP-Examens zu bewältigen und damit auch mögliche Hürden bei der Gewinnung von Berufsnachwuchs zu verringern. Das IDW hatte diese Maßnahme wiederholt beim Bundeswirtschaftsministerium angeregt (vgl. IDW aktuell vom 16.03.2021 und vom 29.05.2020).

Die Änderungen können bereits beim Prüfungstermin I/2022 Anwendung finden: Ein Antrag auf Zulassung zu diesem Prüfungstermin ist noch bis zum 31.08.2021 möglich.

Die jetzt erfolgte Flexibilisierung schließt an weitere Maßnahmen an, mit denen auf Initiative von IDW und WPK die Attraktivität und Praxisnähe des WP-Examens gesteigert worden ist: So kann das Examen seit 2019 modularisiert werden, indem die Prüfungsgebiete auf bis zu sechs Jahre verteilt werden (vgl. IDW aktuell vom 24.01.2019). Außerdem haben IDW und WPK die Prüfungsgebiete konkretisiert, um Examenskandidat*innen die Vorbereitung zu erleichtern; IT- und Nachhaltigkeitsthemen werden dabei stärker gewichtet als früher (vgl. IDW Aktuell vom 10.06.2021).

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