Weiterer IDW Standardentwurf zur Prüfung von KMU verabschiedet

Nachdem im Dezember des letzten Jahres acht Entwürfe von IDW Prüfungsstandards für kleinere, weniger komplexe Unternehmen (IDW EPS KMU) veröffentlicht wurden (vgl. IDW aktuell vom 16.12.2021), hat der Hauptfachausschuss (HFA) am 17.06.2022 einen weiteren Entwurf eines IDW Prüfungsstandards für kleinere, weniger komplexe Unternehmen: Ergänzende Anforderungen für besondere Fälle (IDW EPS KMU 9) verabschiedet.

Der Standardentwurf ergänzt die Prüfungsanforderungen bei KMU für den Fall, dass bestimmte Typisierungsmerkmale des IDW EPS KMU 1 beim zu prüfenden KMU nicht vorliegen. Die in IDW EPS KMU 9 enthaltenen Anforderungen berücksichtigen Fälle, bei denen es sich um eine Erst- oder Nachtragsprüfung handelt, der Bestätigungsvermerk zu widerrufen ist, Geschäftsprozesse des KMU an einen Dienstleister ausgelagert wurden oder der Abschlussprüfer Arbeiten eines für ihn tätigen Sachverständigen oder der Internen Revision nutzen möchte.

Die Anwendung des Standards soll - zusammen mit den anderen IDW PS KMU - erstmals möglich sein für die Prüfung von Abschlüssen und Lageberichten, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden.

Der Standardentwurf ist unter >> IDW Verlautbarungen >> Entwürfe abrufbar.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.08.2022 abgegeben werden.

Service