Währungsdifferenzen IFRS 18: IDW Schreiben an das IFRS IC

Das IDW hat mit einem Schreiben vom 25.11.2025 an das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) um Klarstellung der im IFRIC Update September 2025 veröffentlichten vorläufigen Agendaentscheidung „Classification of a Foreign Exchange Difference from an Intragroup Monetary Liability (or Asset)“ gebeten.

Diese lässt den Anwender derzeit im Unklaren, ob Währungsumrechnungsdifferenzen aus konzerninternen Darlehen in der GuV nach IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss nur der betrieblichen Kategorie zuzuordnen sind (Sichtweise 1) oder ob alternativ auch die im IFRIC Update dargestellte Sichtweise 2 zulässig ist. Danach würden Währungsumrechnungsdifferenzen grundsätzlich derselben Kategorie zuordnet werden, wie die Erträge und Aufwendungen aus dem konzerninternen Darlehen, bevor diese im Rahmen der Konsolidierung eliminiert werden. Ebenso unklar ist, ob das IFRS IC möglicherweise ein Bilanzierungswahlrecht im Sinne hatte.

Die voraussichtlich im ersten Quartal 2026 zu erwartende endgültige Agendaentscheidung sollte daher klare Aussagen enthalten, welche Sichtweise(n) zulässig ist (sind) und welche nicht. Eine Begründung der Entscheidung wäre zudem wünschenswert.

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