Verabschiedung der europäischen Lieferketten-Richtlinie CSDDD

Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten haben am 15.03.2024 im Ausschuss der ständigen Vertreter den Weg für die Annahme der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bereitet. In den zurückliegenden Wochen kam es trotz vorläufiger politischer Einigung aus Dezember 2023 immer wieder zu Verschiebungen der europäischen Lieferketten-Richtlinie. Grund war der Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten (darunter Deutschland).

Die CSDDD verpflichtet bestimmte Unternehmen in Bezug auf ihre eigene Geschäftstätigkeit, die ihrer Tochtergesellschaften sowie die ihrer Geschäftspartner gesetzlich zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer globalen Wertschöpfungskette.

Zu den Einzelheiten der Regulierung gab es zahlreiche Streitfragen. Der nun erzielte Kompromiss hat das ursprüngliche Einigungsdokument an wesentlichen Stellen entschärft. In den Anwendungsbereich fallen zunächst EU-Unternehmen, die im Durchschnitt mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen (bisher 500 Mitarbeiter) und einen weltweiten Nettojahresumsatz von mindestens 450 Millionen Euro erzielen (bisher 150 Millionen Euro). Nicht-EU-Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie, wenn diese einen Nettojahresumsatz von mindestens 450 Millionen Euro in der EU erwirtschaften (bisher 300 Millionen Euro).

Andere Punkte blieben wie ursprünglich vorgesehen: Der Finanzsektor ist weiterhin von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen. Die Unternehmen können wie bisher für Schäden haftbar gemacht werden, sofern diese vorsätzlich oder fahrlässig gegen die in der CSDDD festgelegten Sorgfaltspflichten verstoßen haben und in Folge des Verstoßes ein Schaden entstanden ist. Für Schäden, die durch die Geschäftspartner innerhalb der Wertschöpfungskette verursacht worden sind, können die Unternehmen wie bislang auch nicht haftbar gemacht werden.

Der Kompromiss muss noch formell vom Rat der Europäischen Union verabschiedet werden. Anschließend werden voraussichtlich im April die Abgeordneten des Europäischen Parlaments über die geänderten Regelungen abstimmen.

Das IDW wird den weiteren Prozess intensiv beobachten und die Regelungen auf mögliche Konsequenzen für deutsche Unternehmen und vor allem den Berufsstand analysieren. Dies gilt für allem für die notwendige Überarbeitung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Im Rahmen des Trendwatch Positionspapiers „Zeitenwende in der Handelspolitik“ hat sich das IDW bereits ausführlich zum Thema europäische Lieferketten-Richtlinie CSDDD geäußert.

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