Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie

In seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen begrüßt das IDW die vorgenommenen Ergänzungen des Vorentwurfes vom 10.12.2019, soweit diese im Rahmen der erforderlichen Anpassungen an das Unionsrecht erforderlich waren. Gleichzeitig werden darüberhinausgehende Änderungen des Gesetzesentwurfs angeregt, die im Wesentlichen die Wegzugsbesteuerung und die Transferpreisermittlung betreffen.

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