Steuerreform: IDW fordert Strukturreform und spürbaren Bürokratieabbau

Das IDW begrüßt das jüngst vorgelegte Steuerreformkonzept von Finanzpolitikern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als wichtigen Beitrag, um Bewegung in die steuerpolitische Debatte zu bringen. Zugleich mahnt das IDW eine umfassende Strukturreform des deutschen Steuerrechts an.

Das IDW setzt sich für eine Rückkehr zu einem systematischeren Steuerrecht und eine spürbare Reduzierung steuerlicher Sondervorschriften ein. Beim Unionskonzept hebt das IDW positiv hervor, dass das Konzept neben den Staatseinnahmen auch die -ausgaben in den Blick nimmt, vor allem in Form von Subventionen. Auch die vorgeschlagene Erhöhung von Grund- und Pauschbeträgen bei der Einkommensteuer kann aus Sicht des IDW der Verwaltungsökonomie helfen.

Zur weiteren Verbesserung der Standortbedingungen sollte sich nach Auffassung des IDW die effektive Unternehmenssteuerbelastung schnellstmöglich auf einem Niveau international vergleichbar entwickelter Volkswirtschaften von rund 25 % bewegen – und nicht erst, wie derzeit gesetzlich vorgesehen, ab 2032. Handlungsbedarf sieht das IDW bei Personengesellschaften: ein klareres Bekenntnis zur Belastungsneutralität, eine stärkere und frühere Förderung von Gewinnthesaurierung, eine erleichterte Nutzung der Option zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft nach § 1a KStG sowie Entlastungen bei der Gewerbesteuer.

Weitere zentrale Hebel sind aus IDW-Sicht Bürokratieabbau, die Digitalisierung der Finanzverwaltung und verfahrensrechtliche Entlastungen. Hierzu hat das IDW zahlreiche Vorschläge in seinen Positionspapieren dargelegt.

IDW Positionspapiere zum Thema:

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