Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität

Am 26.10.2020 haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) vorgelegt. Das IDW hat zu dem Referentenentwurf eine Stellungnahme erarbeitet, die wir Ihnen angehängt zur Kenntnis geben.

Zahlreiche der in dem Gesetzesentwurf enthaltenen Vorschläge zur Abschlussprüfung stellen keine Antworten auf die durch Wirecard hervorgerufenen Fragen dar. Sie schaden vielmehr der deutschen Wirtschaft und der Finanzmarktintegrität Deutschlands.
Zudem muss man feststellen, dass der Referentenentwurf, wenn seine Regelungen Gesetz würden, massiv in die Geschäftsmodelle des Berufsstands eingreifen würde. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die vorgeschlagene Neuregelung der Haftung des Wirtschaftsprüfers (also bei der Durchführung von Abschlussprüfungen wie anderen Dienstleistungen). Die nicht auf die Prüfung oder Beratung von kapitalmarktorientierten Unternehmen beschränkten Erweiterungen der Haftung würden

  • nicht die Qualität der Abschlussprüfung erhöhen;
  • in ihrem Zusammenwirken, aber auch einzeln, die Konzentration im Prüfungsmarkt erhöhen – vor allem mittelständische Prüfungspraxen praktisch von der Durchführung von Abschlussprüfungen ausschließen;
  • zu einer Erhöhung der Versicherungsprämien, verbunden mit im Ergebnis auch höheren Kosten der Wirtschaft führen.

Auch die im Referentenentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Unternehmensgovernance bleiben hinter dem Erforderlichen zurück und sind – auch vor dem Hintergrund der Gesetzesbegründung – teilweise unklar.

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