Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) haben am 26.10.2020 als Reaktion auf den Fall Wirecard einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz - FISG) veröffentlicht.

Dieser noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Gesetzesentwurf soll auf die Umsetzung der vordringlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung und dauerhaften Stärkung des Vertrauens in den deutschen Finanzmarkt abzielen und umfasst u.a. Vorschläge zur weitergehenden Regulierung der Abschlussprüfung. So sollen künftig auch kapitalmarktorientierte Unternehmen, die nicht Banken oder Versicherungen sind, ihren Abschlussprüfer nach spätestens zehn Jahren wechseln müssen. Darüber hinaus soll die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wesentlich ausgeweitet werden. Zudem soll die Haftung des Abschlussprüfers erhöht werden und zwar sowohl für kapitalmarktorientierte als auch für sonstige Pflichtprüfungen.

Weitere Reformvorschläge betreffen vor allem die Corporate Governance von Unternehmen des öffentlichen Interesses, das zweistufige Bilanzkontrollverfahren sowie Anpassungen im Bilanzstrafrecht.

Das IDW bringt sich in die Regulierungsdebatte sachlich ein und wird den weiteren Gesetzgebungsprozess aktiv begleiten. Mit dem Fortentwicklung der Unternehmensführung und -kontrolle: Erste Lehren aus dem Fall Wirecard (IDW Positionspapier)- Erste Lehren aus dem Fall Wirecard wurden zudem erste eigene Reformvorschläge veröffentlicht.

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