HGB-Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften: FAB verabschiedet IDW ERS FAB 7 n.F.

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW ERS FAB 7 n.F.) verabschiedet.

Der Entwurf sieht i.W. eine nur punktuelle kurzfristige Änderung betreffend die Voraussetzungen für die Qualifikation von an die Gesellschaft überlassenen Mitteln als Eigenkapital vor. Es soll klargestellt werden, dass Mittel, die in den Kapitalanteilen oder in einer gesamthänderisch gebundenen Rücklage erfasst sind, stets das Eigenkapitalkriterium des Verlustdeckungspotenzials erfüllen, weil künftige Verluste mit diesen Mitteln bis zur vollen Höhe zu verrechnen sind. Nur im Fall von anderen Mitteln, die die Gesellschafter der Gesellschaft z.B. auf darlehensvertraglicher Grundlage überlassen haben, muss für deren Qualifikation als Eigenkapital neben dem Kriterium ihrer Teilnahme an künftigen Verlusten das Kriterium der Nachrangigkeit erfüllt sein. Ferner soll zum Ausdruck gebracht werden, dass solche anderen Mittel, die als Eigenkapital zu qualifizieren sind, innerhalb des Eigenkapitals nicht etwa in den Kapitalanteilen oder in einer gesamthänderisch gebundenen Rücklage, sondern in einem separaten Posten auszuweisen sind.

Der FAB empfiehlt, bereits den Entwurf der Neufassung der Verlautbarung anzuwenden.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 30.09.2026 abgegeben werden.

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