Prüfung von Gewinnprognosen und -schätzungen im Lichte des geänderten EU-Wertpapierprospektrechts

Die EU-Prospektverordnung 2017 gilt im Wesentlichen seit Mitte 2019. Aus ihr ergeben sich Änderungen zur Prüfung von in einen Wertpapierprospekt aufgenommenen Gewinnprognosen und -schätzungen durch einen Wirtschaftsprüfer. In Reaktion darauf wurden zwei IDW Verlautbarungen geändert:

  • IDW Rechnungslegungshinweis: Erstellung von Gewinnprognosen und -schätzungen nach den besonderen Anforderungen der Prospektverordnung sowie Gewinnschätzungen auf Basis vorläufiger Zahlen (IDW RH HFA 2.003) und
  • IDW Prüfungshinweis: Prüfung von Gewinnprognosen und -schätzungen i.S.v. IDW RH HFA 2.003 und Bestätigung zu Gewinnschätzungen auf Basis vorläufiger Zahlen (IDW PH 9.960.3)

IDW PH 9.960.3 trägt nun wegen der gewählten Anknüpfung an einen Comfort Letter die Kurzbezeichnung IDW PH 9.910.1: Prüfung von Gewinnprognosen und -schätzungen i.S. von IDW RH HFA 2.003.

Beide Verlautbarungen werden in Heft 3/2020 der Mitgliederzeitschrift IDW Life veröffentlicht.

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