Pflicht zur Einreichung eines Wirtschaftsprüferberichts über die Prüfung des ersten Bilanzdatenmeldebogens

Die Deutsche Bundesbank erinnert an die Pflicht von Instituten, die im Rahmen der TLTRO-III-Geschäfte (Bezeichnung auch GLRG-III) erstmalig zwischen dem vierten und siebten Geschäft teilgenommen haben, zur Einreichung des Wirtschaftsprüferberichts über die Prüfung des ersten Bilanzdatenmeldebogens.

Gemäß dem TLTRO-III-Kalender hat diese Einreichung bis spätestens zum 16. Juli 2021 zu erfolgen. Gerne kann die Einreichung auch vorher erfolgen. Dies ermöglicht eine schnellere Bearbeitung der Prüfberichte. Sämtliche Termine zu der TLTRO-III-Serie können unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:

Die Verpflichtung ergibt sich aus Ziffer 53 ff. und 60 ff. der Besonderen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank für die dritte Serie Gezielter Längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems (GLRG-III) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 6 des Beschlusses EZB/2019/21.

Für Institute, die der Verpflichtung zur Einreichung der Bewertung des Wirtschaftsprüfers der Meldung zur Ersten Berichtsperiode nicht fristgerecht, aber innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem 16. Juli 2021 nachkommen, folgt eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 61 der GLRG-III-Geschäftsbedingungen. Instituten, die der Verpflichtung zur Einreichung der Bewertung des Wirtschaftsprüfers der Meldung zur Ersten Berichtsperiode nicht oder erst nach Ablauf der 14 Kalendertage nachkommen, werden gemäß Ziffer 61 Satz 3 der GLRG-III-Geschäftsbedingungen alle GLRG-III-Inanspruchnahmen zum Abwicklungstag des folgenden Hauptrefinanzierungsgeschäfts fällig gestellt.

Informationen zur Einreichung des Wirtschaftsprüfberichts sowie die zu verwendenden Vordrucke finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bundesbank:

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