PCAOB-Vorschläge zum Qualitätsmanagement in Prüfungspraxen: IDW äußert Bedenken

In einer Stellungnahme zu den im November 2022 veröffentlichten Vorschlägen des PCAOB zum Qualitätsmanagement in Prüfungspraxen hat das IDW einige politische sowie praktische Bedenken geäußert. Bestimmte Aspekte sieht das IDW als besonders kritisch an, da sie mit möglichen Konsequenzen für Prüfungsgesellschaften verbunden sind, die ihren Sitz in Drittländern außerhalb der USA haben.

Im November 2022 hatte das PCAOB einen neuen Standard „QC 1000“ und das Formular „Form QC“ sowie damit zusammenhängende Änderungen der PCAOB-Prüfungsstandards sowie der Regeln des PCAOB für das interne Qualitätsmanagement von Prüfungsgesellschaften vorgeschlagen. Die Vorschläge betreffen auch deutsche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die beim PCAOB registriert sind, unabhängig davon, ob sie derzeit Prüfungsleistungen oder andere Arbeiten durchführen, die in den Aufgabenbereich des PCAOB fallen.

Das IDW fordert das PCAOB auf, eine größtmögliche Angleichung zwischen QC 1000 und dem vom IAASB herausgegebenen Standard ISQM 1 anzustreben. In diesem Zusammenhang fordert das IDW das PCAOB auf, die vorgesehene Begriffsbestimmung von "Deficiency“ (Mangel im Qualitätsmanagementsystem) der Definition anzugleichen, die ISQM 1 vorsieht und die auch in den IDW QMS 1 Eingang gefunden hat. Derzeit weicht die vorgeschlagene Definition wesentlich von der in ISQM 1 ab, was wesentliche Auswirkungen u.a. auf den Umfang der von der Prüfungspraxis an den PCAOB zu kommunizierenden Sachverhalte (Mängel) hat.

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