Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit: EU-Parlament und Rat erzielen vorläufige Einigung zu Content-Vorschlag

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine vorläufige Einigung bzgl. der Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erzielt.

Am 09.12.2025 haben das EU-Parlament und der Rat in ihren jeweiligen Pressemitteilungen über die vorläufige Einigung im Trilog zum sog. „Content-Vorschlag“ (COM(2025)81) des Omnibus-I-Pakets berichtet.

In Bezug auf den Anwendungsbereich der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) soll neben der – von der EU-Kommission vorgeschlagenen – Schwelle von 1.000 Arbeitnehmern eine weitere Schwelle von 450 Mio. € jährlichen Nettoumsatzerlösen eingeführt werden. Kapitalmarktorientierte KMU sollen aus dem Anwendungsbereich der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgenommen werden. Die Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung soll stärker quantitativ ausgerichtet werden, während die sektorspezifische Berichterstattung freiwillig werden soll. Laut der heutigen Pressekonferenz des JURI-Berichterstatters bleibt es bei der Prüfung mit begrenzter Sicherheit.

Der Anwendungsbereich der europäischen Sorgfaltspflichten durch die CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) soll auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Arbeitnehmern und jährlichen Nettoumsatzerlösen von mehr als 1,5 Mrd. € beschränkt werden.

Schließlich sieht die vorläufige Einigung eine Überprüfungsklausel hinsichtlich einer möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs sowohl der CSRD als auch der CSDDD vor.

Im nächsten Schritt muss die vorläufige Einigung nun vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden. Der federführende Rechtsausschuss (JURI) des Parlaments wird über die vorläufige Einigung in der Sitzung am 11.12.2025 abstimmen; in der folgenden Woche (51. KW) entscheidet das Plenum endgültig über die Annahme der Einigung.

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