Neufassung von IDW RS HFA 42 zu Auswirkungen einer Verschmelzung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss als Entwurf verabschiedet

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen einer Verschmelzung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS FAB 42) verabschiedet.

Der Auslöser für die Überarbeitung des derzeit geltenden IDW RS HFA 42 aus dem Jahr 2012 war zwar das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) vom Februar 2023. So sollen etwa die Ausführungen zur Bilanzierung bei grenzüberschreitender Verschmelzung an die neuen §§ 305 bis 319 UmwG angepasst und erstmals Ausführungen zu den bilanziellen Konsequenzen eines Nachteilsausgleichs bei nicht angemessenem Umtauschverhältnis der Anteile in die Verlautbarung aufgenommen werden.

Die Mehrheit der vorgesehenen Ergänzungen und Änderungen hat ihre Ursache jedoch nicht im UmRUG, sondern soll davon unabhängig erfolgen. Neben den zahlreichen Präzisierungen und Klarstellungen in allen Abschnitten der Verlautbarung sollen nur die neu adressierten Aspekte des Umgangs mit In-Sich-Geschäften während der Für-Rechnung-Phase, mit Fehlern in der Schlussbilanz, mit sog. schuldrechtlichen Aufgeldern sowie mit Gewinnabführungsverträgen genannt werden.

Der FAB empfiehlt, bereits den Entwurf der Neufassung der Verlautbarung anzuwenden.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 30.04.2026 abgegeben werden.

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