Neufassung von IDW RS HFA 22 zur handelsrechtlichen Bilanzierung von strukturierten Finanzinstrumenten als Entwurf verabschiedet

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzierung von strukturierten Finanzinstrumenten (IDW ERS FAB 22) verabschiedet.

Anlass für die Überarbeitung des aktuell geltenden IDW RS HFA 22 aus dem Jahr 2015 gab die bislang fehlende stringente Ableitung der Vorschriften aus den Bilanzierungsgrundsätzen des HGB. Diese konzeptionelle Schwäche offenbart sich vor allem bei der Beurteilung neuartiger Finanzinstrumente, wie z.B. im Fall von originären Finanzinstrumenten mit nachhaltigkeitsbezogenen Ausstattungsmerkmalen. Darauf hatte der FAB im Jahr 2024 kurzfristig im Rahmen seiner Berichterstattung über die 276. Sitzung reagiert.

Nunmehr stellt der FAB ein im Wesentlichen auf dem Imparitätsprinzip beruhendes Konzept für die Beurteilung der Trennungspflicht von strukturierten Finanzinstrumenten zur Diskussion.

Die zentralen Fragen lauten dabei:

  • Weist das strukturierte Finanzinstrument aufgrund des eingebetteten Derivats im Vergleich zum Basisinstrument andersartige Risiken auf? und
  • Können bilanziell zu berücksichtigende vorhersehbare Risiken und Verluste aus dem Basisinstrument oder dem eingebetteten Derivat durch eine Wertsteigerung des jeweils anderen Instruments vollständig oder teilweise kompensiert werden?

Gegebenenfalls sind das Basisinstrument und das eingebettete Derivat getrennt voneinander zu bilanzieren.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.07.2026 abgegeben werden.

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