Neufassung von IDW ERS KHFA 1 zur Rechnungslegung von Krankenhäusern
Der Fachausschuss für Krankenhaus-, Gesundheits- und Sozialwirtschaft (KHFA) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung von Krankenhäusern (IDW ERS KHFA 1 n.F.) verabschiedet.
Die Anpassung des IDW RS KHFA 1 (Stand: 15.07.2016) ist insb. aus folgenden Gründen erforderlich geworden:
- Anpassung der Betriebskostenfinanzierung durch die Kassen. Seit 2020 werden die Kosten des Pflegepersonals in der unmittelbaren Patientenversorgung nicht mehr über die Fallpauschalen vergütet. Stattdessen erhalten die Krankenhäuser ein kostendeckendes Pflegebudget,
- Ergänzungen durch die Anpassung der Ermittlung von Mehr- und Mindererlösausgleichen durch den Gesetzgeber,
- Anpassungen durch den Gesetzgeber im Zusammenhang mit Zuschlägen für Ausbildung und Ausbildungsstätten,
- Redaktionelle Anpassungen aufgrund von Änderungen von weiteren Gesetzen.
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) empfiehlt, bereits den Entwurf der Neufassung der Verlautbarung anzuwenden.
Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.01.2026 abgegeben werden.