Neufassung von IDW EPS 650 zum erweiterten Umfang der Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern nach Landeskrankenhausrecht

Der Fachausschuss für Krankenhaus-, Gesundheits- und Sozialwirtschaft (KHFA) hat den Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Zum erweiterten Umfang der Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern nach Landeskrankenhausrecht (IDW EPS 650 n.F. (10.2025)) verabschiedet.

Die Überarbeitung des IDW PS 650 n.F. (03.2022) wurde erforderlich, da der KHFA seine frühere Auffassung zur Abgrenzung einer Auftragserweiterung der Jahresabschlussprüfung zu einem gesonderten Auftrag im Rahmen seiner 160. Sitzung aufgrund der Vorgaben im IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F. (03.2025)) (Stand: 12.03.2025) sowie der Tatsache, dass bestimmte in Gesetzen für den Abschlussprüfer vorgesehene Aufgaben nicht im zeitlichen Zusammenhang zur Abschlussprüfung stehen, geändert hat. Demnach liegt nur noch in den Fällen eine Erweiterung der Jahresabschlussprüfung vor, in denen der Gesetzgeber unmittelbar Bezug auf die durchzuführende jährliche Pflichtprüfung und den zeitlichen Zusammenhang zur Jahresabschlussprüfung, woraus abgeleitet wird, dass über die Prüfung des sonstigen Prüfungsgegenstandes zumindest im Prüfungsbericht zu berichten ist, nimmt. Die alleinige Benennung des (Jahres-)Abschlussprüfers durch den Gesetzgeber als Prüfungsdurchführenden führt nicht mehr zur Erweiterung der Jahresabschlussprüfung. Zudem wurden einige redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Der Hauptfachausschuss des IDW (HFA) empfiehlt, bereits den Entwurf der Neufassung der Verlautbarung anzuwenden.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.01.2026 abgegeben werden.

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