Neuer IDW Rechnungslegungshinweis zur Pauschalwertberichtigung von Kreditinstituten verabschiedet

Der Bankenfachausschuss des IDW hat den IDW Rechnungslegungshinweis: Einzelfragen zur Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten (Pauschalwertberichtigung) nach IDW RS BFA 7 (IDW RH BFA 1.004) verabschiedet.

Der neue Rechnungslegungshinweis umfasst Ausführungen zur Abzinsung, zum Verbot der Kompensation zwischen verschiedenen Teilportfolios, zum Nachweis der Ausgeglichenheitsannahme, zum Ansatz eines höheren Betrags als der erwartete 12-Monats-Expected Loss und zu Anpassungen des Managements im Rahmen der Anwendung des IDW RS BFA 7.

Die Veröffentlichung erfolgt im Heft 9/2023 der IDW Life.

Er ist im IDW Verlag als Print on Demand erhältlich: IDW Rechnungslegungshinweis: Einzelfragen zur Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten (Pauschalwertberichtigung) nach IDW RS BFA 7 (IDW RH BFA 1.004).

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