Neuauflage des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes: Regierungsentwurf beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 03.09.2025 den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) beschlossen.
Der Regierungsentwurf entspricht weitgehend dem im Juli vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten Referentenentwurf.
Ein Kernelement des Vorschlags ist weiterhin, die reine Beitragszusage mit dem Ziel einer größeren Verbreitung fortzuentwickeln. Es soll jedoch bei einer nur moderaten Öffnung durch Abschwächung der strengen Tarifexklusivität bleiben. Weiterhin soll u.a. die sog. Geringverdienerförderung gemäß § 100 EStG durch Anhebung des maximalen Förderbetrags und Dynamisierung der Einkommensgrenze ausgeweitet werden. Ziel auch dieser Maßnahme ist, der unzureichenden Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung entgegenzuwirken.
Eine Änderung gegenüber dem Referentenentwurf betrifft die erneute Aufnahme einer verpflichtenden Gesetzesevaluierung. Danach wird das BMAS bis zum Jahr 2030 untersuchen, „ob die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung auch aufgrund der vorgesehenen Öffnung von Sozialpartnermodellen erkennbar gestiegen ist“. Anders als noch im letztjährigen Regierungsentwurf der Vorgängerregierung ist nicht ausdrücklich auch die Möglichkeit der Einführung obligatorischer Betriebsrenten zu prüfen.
Der aktuelle Regierungsentwurf enthält erwartungsgemäß nach wie vor keine steuer- und handelsbilanziellen Reformansätze, für die sich das IDW in der Vergangenheit ausgesprochen hatte. Das IDW wird sich weiterhin für entsprechende Reformen einsetzen und etwaige diesbezügliche künftige Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten.
Weiterführende Informationen aus dem IDW: