Nachhaltigkeitsprüfungen: Entwurf ISSA [E-DE] 5000 ist online
Der International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 „International Standard on Sustainability Assurance“ behandelt betriebswirtschaftliche Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen. Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am 28.11.2025 den Entwurf „Allgemeine Anforderungen an Nachhaltigkeitsprüfungen (ISSA [E-DE] 5000)“ verabschiedet - die um nationale Besonderheiten ergänzte Übersetzung.
Die bei gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwillig durchgeführten Prüfungen unter Beachtung des ISSA [E-DE] 5000 von Nachhaltigkeitsinformationen zu beachtenden nationalen Besonderheiten sind entweder als sog. „D.-Textziffern“ oder in eckigen Klammern ergänzt. Die inhaltlich getreue Übersetzung des ISSA 5000 selbst wurde nicht verändert.
Nach nationaler Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fällt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten ebenso in den Anwendungsbereich des ISSA [E-DE] 5000 wie die freiwillige Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten und von anderen Nachhaltigkeitsinformationen. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen wird die Prüfung des gesamten Nachhaltigkeitsberichts vorgeschrieben. Bei freiwilligen Prüfungen ist es auch zulässig, nur ausgewählte Nachhaltigkeitsinformationen zu prüfen, soweit die Vorbedingungen für eine betriebswirtschaftliche Prüfung vorliegen.
Der Entwurf berücksichtigt den Rechtsstand der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der CSRD zum Datum seiner Verabschiedung durch den HFA (28.11.2025) sowie deren nationale Umsetzung in Form des Regierungsentwurfs mit Stand 03.09.2025 (CSRD-UmsG). Anpassungen der CSRD sowie weiterer europäischen Rechtsakte durch die sog. Omnibus-Initiative der EU-Kommission werden im Zuge der Überarbeitung zum finalen Prüfungsstandard vorgenommen. Aufgrund der in Deutschland noch nicht erfolgten Umsetzung der CSRD enthält der Entwurf weder „D-Textziffern“ zum Prüfungsurteil noch in Bezug auf Regelungen der Berufssatzung WP/vBP.
Die in der Anlage 3 des Entwurfs enthaltenen Beispiele für Prüfungsvermerke setzen die Anforderungen des ISSA 5000 ohne Berücksichtigung deutscher und europäischer Besonderheiten um. Sie sind daher bei gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwillig unter Beachtung ISSA [DE] 5000 durchgeführten Prüfungen nicht anwendbar.
ISSA [DE] 5000 wird für betriebswirtschaftliche Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen für Berichtszeiträume gelten, die am oder nach dem 15.12.2026 beginnen, oder zu einem bestimmten Datum am oder nach dem 15.12.2026. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig. Es ist nicht zulässig, ISAE 3000 (Revised) ab dem Anwendungszeitpunkt des ISSA 5000 für Prüfungen von Nachhaltigkeitsinformationen anzuwenden.
ISSA [E-DE] 5000 steht bis zum 31.05.2026 zur Kommentierung auf der IDW Website als Flipbook zur Verfügung.