Öffentlicher Sektor: Musterbericht für die Prüfung nach § 4 Abs. 3 ASEG NRW

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD NRW) hat – ergänzend zu den Umsetzungshinweisen für Kommunen – ein Muster für den Prüfungsbericht nach dem Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Der Musterbericht ist gemäß § 4 Absatz 3 Satz 5 ASEG NRW im Hinblick auf die Darstellung und den Umfang der Prüfungsberichterstattung verbindlich zu verwenden.

Aus dem Muster geht hervor, dass es sich um einen Auftrag zur Durchführung von im Gesetz und in den Ausführungsbestimmungen vorgegebenen Prüfungshandlungen handelt. Weitere Anregungen des IDW zur Klarstellung des Prüfungsumfangs sind darin berücksichtigt.

Den Muster-Prüfungsbericht, weitere Dokumente und nähere Informationen zum Verfahren finden sich unter https://www.mhkbd.nrw/themenportal/kommunalfinanzen.

Die relevanten Vorgaben für diese Aufträge zur Durchführung vorgegebener Prüfungshandlungen umfassen:

Das Ministerium hat ein Funktionspostfach zum ASEG NRW eingerichtet, so dass Kommunen und Prüfer ihre Fragen zum Antrags- oder Bewilligungsverfahren, aber auch zu Zweifelsfragen bei der Auslegung des Gesetzes per Mail an das Ministerium richten können. Die Adresse des Postfachs lautet: kommunalentschuldung@mhkbd.nrw.de

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