Krankenhäuser: IDW Prüfungshinweis zur Fördermittelprüfung überarbeitet
Der Fachausschuss für Krankenhaus-, Gesundheits- und Sozialwirtschaft (KHFA) hat eine Neufassung von IDW Prüfungshinweis: Berichterstattung über die Prüfung der Verwendung pauschaler Fördermittel nach Landeskrankenhausrecht (IDW PH 9.420.1) verabschiedet.
Die Überarbeitung von IDW PH 9.420.1 wurde erforderlich, da der KHFA seine Auffassung zur Abgrenzung einer Auftragserweiterung der Jahresabschlussprüfung zu einem gesonderten Auftrag geändert hat. Ausschlaggebend hierfür waren die Vorgaben im IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F. (03.2025)) (Stand: 12.03.2025) sowie die Tatsache, dass bestimmte in Gesetzen für den Abschlussprüfer vorgesehene Aufgaben nicht im zeitlichen Zusammenhang zur Abschlussprüfung stehen. Die Abgrenzungsfragen hatte der KHFA in seiner 160. Sitzung erörtert.
Im IDW Prüfungshinweis wurden die drei möglichen Konstellationen ergänzt und aktualisiert, die sich aus den einzelnen Landeskrankenhausgesetzen bei der Prüfung der Verwendung pauschaler Fördermittel ergeben.Außerdem wurde der Prüfungshinweis um ein Kapitel „Besonderheiten bei der Durchführung der Prüfung“ ergänzt. Ebenso wurde der bereits enthaltene Mustervermerk über die Prüfung der Verwendung pauschaler Fördermittel im Rahmen der Erweiterung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung aktualisiert und angepasst. Für die Prüfung der Verwendung pauschaler Fördermittel im Rahmen eines gesonderten Auftrages wurde erstmals ein Mustervermerk ergänzt.
IDW PH 9.420.1 (09.2025) ist in der IDW Life 11/2025 abgedruckt. Im IDW Verlag ist die Verlautbarung als Print on Demand erhältlich: IDW PH 9.420.1 (09.2025)
IDW Mitglieder können die Musterformulierungen für Prüfungsvermerke aus dem Anhang der Verlautbarung für begrenzte Zeit bei "Mein IDW" abrufen:
- >> Muster (Word-Datei, verfügbar bis 31. Mai 2026)