IDW zur Modernisierung des Berufsrechts für WP

Die Anforderungen und Bedürfnisse an das Berufsrecht haben sich geändert. In der Praxis sind Schwachstellen aufgetreten, vor allem bei den strafprozessualen Regelungen. Gegenüber dem BMWi hat das IDW Vorschläge zur Änderung der WPO aufgezeigt:

  • Konsequente Nutzung der Modularisierung des WP-Examens
  • Öffnung des Gesellschafterkreises von WPG in europarechtlich zulässigem Umfang für Gesellschafter mit beruflichem Spezial-Hintergrund (z.B. MINT-Erfahrung)
  • Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers
  • Einführung einer Frist für die Verjährung bestimmter Berufspflichtverletzungen im Gleichlauf mit dem Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater (zehn Jahre)
  • Klarstellung im Zusammenhang mit dem Zeugnisverweigerungsrecht - Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht durch die amtierenden Organe
  • Klarstellung im Zusammenhang mit dem Beschlagnahmeschutz zur Vermeidung einer extensiven Auslegung durch die Ermittlungsbehörden und Strafgerichte
  • Originäres Zeugnisverweigerungsrecht auch für Organe und Organmitglieder einer WPG, die nicht WP sind.

In einem Schreiben vom 19.12.2019 erläutert das IDW diese Änderungen und macht konkrete Gesetzesvorschläge.

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