IDW zur Finanzierung der Wasserstoff-Kernnetze

Für den schnellen Ausbau des Wasserstoffmarktes sind nicht nur regionale Netzstrukturen erforderlich, sondern es bedarf auch eines Wasserstoff-Kernnetzes, das grundsätzlich über Netzentgelte zu finanzieren ist. Würden die (anfänglich hohen) Investitionskosten sowie Betriebskosten vollständig auf die noch wenigen Netznutzer in der Hochlaufphase umgelegt, hätte dies prohibitive Wirkungen für den schnellen Ausbau dieser Netze. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Ergänzungen von Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes vorgelegt, die im Rahmen eines Dritten Gesetzes zur Änderung des EnWG umgesetzt werden sollen.

In seiner Stellungnahme zu dem Entwurf des BMWK weist das IDW darauf hin, dass der geplante Mechanismus zur Finanzierung in dem Gesetzentwurf nicht klar wird, insbesondere fehlen Erläuterungen, wie die Liquiditätslücke gedeckt werden soll, die durch die Mindererlöse in der ersten Phase des Hochlaufs entsteht.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Wasserstoff-Kernnetzbetreiber getrennte Konten zu führen haben und einen Tätigkeitsabschluss für den Betrieb des Kernnetzes aufstellen müssen, sofern sie neben dem Wasserstoff-Kernnetz weitere Wasserstoffnetze betreiben. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist vom Abschlussprüfer zu prüfen. Hierzu regt das IDW Klarstellungen an.

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