IDW zur Besteuerung digitaler Plattformen (DAC 7) und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts

Das IDW hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (kurz DAC 7) und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts abgegeben.

Die nationale Umsetzung von DAC 7 dient der Sicherstellung einer gleichmäßigen und gesetzmäßigen Besteuerung von auf digitalen Plattformen erwirtschafteten Einkünften durch Einführung einer Meldepflicht der Plattformbetreiber. Mit der Modernisierung der steuerverfahrensrechtlichen Bestimmungen wird eine Beschleunigung von Außenprüfungen angestrebt, um u.a. die Belastungen der Steuerpflichtigen durch lange Außenprüfungen und die damit verbundenen Bürokratiekosten zu mindern.

Das IDW begrüßt die Ziele des RefE ausdrücklich. Aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen für die Betroffenen regt das IDW in Bezug auf DAC 7 die Einführung eines verbindlichen Verfahrens zur Feststellung bzw. Bestätigung des Status eines Systems als Plattform an.

Im Hinblick auf die Modernisierung des steuerlichen Verfahrensrechts weist das IDW daraufhin, dass die vorgesehenen Regelungen einseitig ausgestaltet sind und überwiegend nur dem Außenprüfer mehr Rechte einräumen. Regelungen, die auf Anreizwirkungen für Steuerpflichtige setzen und Elemente international oft schon erfolgreich eingesetzter kooperativer Außenprüfungsmodelle beinhalten, wären demgegenüber aus Sicht des IDW zu bevorzugen. Konkrete Anregungen zur Ausgestaltung einer veranlagungsnahen Betriebsprüfung hat das IDW bereits in seinem Positionspapier "Veranlagungsnahe Betriebsprüfung" im Herbst 2021 unterbreitet.



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