IDW zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Das IDW hat zum Referentenentwurf (RefE) eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes Stellung genommen.

Gemäß dem Entwurf sollen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) nach § 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG-E künftig neben den Anerkennungsvoraussetzungen des § 28 WPO auch die Anerkennungsvoraussetzungen des § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StBerG erfüllen müssen, um Gesellschafter einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft (BAG) sein zu dürfen.

Dazu merkt das IDW gegenüber dem das Bundesministerium der Finanzen (BMF) an, dass in der Gesetzesbegründung unzutreffend suggeriert wird, das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer würde die Unabhängigkeit der Berufsausübung nicht hinreichend gewährleisten und sei nicht dazu in der Lage, eine unangemessene Einflussnahme von berufsfremden mittelbaren Gesellschaftern zu verhindern. Die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern wird jedoch – wie auch die herrschende Meinung im Schrifttum verdeutlicht – durch die strengen berufsrechtlichen Vorgaben sichergestellt.

Darüber hinaus haben Berufsangehörige ein internes Qualitätssicherungssystem zu schaffen, das die Einhaltung der Berufspflichten gewährleistet. Diese grundlegenden Anforderungen an die Berufsausübung und Qualitätssicherung werden gemäß § 56 Abs. 1 WPO auf WPG übertragen.

Im Übrigen ist zudem fraglich, ob die geplante Änderung des StBerG europarechtskonform und mit den Vorgaben der EU-Abschlussprüferrichtlinie in Einklang zu bringen ist.

Das Schreiben des IDW im Volltext:

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