IDW zur Änderung der KAPrüfbV
In einem Schreiben an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat das IDW zum Entwurf einer Änderungsverordnung zur Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung (KAPrüfbV) Stellung genommen.
Das IDW hatte in seinem Schreiben vom 02.01.2025 an die Bafin die Notwendigkeit einer Fortentwicklung der KAPrüfbV skizziert. Die KAPrüfbV schafft Klarheit zum Gegenstand der (aufsichtlichen) Prüfungen, den Zeitpunkt ihrer Durchführung sowie den Inhalt und die Form von Prüfungsberichten des Wirtschaftsprüfers. Sie ist von zentraler Bedeutung für eine effektive Zusammenarbeit zwischen Berufsstand und Bafin.
In seiner Stellungnahme hat das IDW Anmerkungen und Anregungen zu den Vorschlägen der Bafin hinterlegt. Diese betreffen u.a. Übergangsfristen, die Klassifizierung von Beanstandungen, die Berücksichtigung von Ergebnissen aus Sonderprüfungen und die Mängelverfolgung.
Das IDW sieht viel Potenzial, die aufsichtliche Prüfung weitergehend zu modernisieren und stärker auf wesentliche Risikofelder zu fokussieren.
Das IDW wird sich gerne im weiteren Verfahren konstruktiv einbringen.